Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1.) Innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Endpreises
nach Angabe in der Buchungsbestätigung zu überweisen. Die restlichen 90 % sind
bar bei Anreise an den Vermieter zahlbar.
2.) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Quartier bestellt und zugesagt worden
ist.
3.) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
4.) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz
zu leisten.
5.) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den verein-
barten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen . Die Einspa-
rungen betragen nach der ständigen Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland:
10 % des vereinbarten Endpreises bei Überlassung von Ferienwohnungen , Appartements
oder Ferienhäusern. D.h. 90 % des vereinbarten Endpreises sind bei Stornierung zu zahlen,
falls das Quartier nicht anderweitig weitervermietet werden kann.
6.) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere
nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen
Vermietung des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errech-
neten Betrag zu zahlen.
7.) Das Quartier muss am Abreisetag um 10.00 Uhr geräumt sein. Ebenso kann es nicht vor
15.00 Uhr belegt werden, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.
8.) Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadensersatz-
forderung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie
erhalten den Vordruck direkt bei einer Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl. Der
Abschluss dieser Versicherung muss zeitlich mit dem Buchungsdatum zusammen-
hängen (innerhalb von 14 Tagen).